Lastenrad Förderung Schweinfurt



Programm: Lastenradförderung

Von: Stadt Schweinfurt

Förderhöhe: 25 % der Nettokosten (max. 1000 €) für private Lastenräder mit Pedelec25-Antrieb. 

Gerne helfen wir dir ein passendes Lastenrad zu finden, unterstützen dich bei allen Fragen zur Lastenfahrrad Förderung und helfen dir, wenn du einen Antrag auf Förderung durch die Stadt Schweinfurt stellen möchtest. 

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Die Stadt Schweinfurt unterstützt den Radverkehr im urbanen Bereich durch eine einfach zu beantragende Lastenrad bzw. E-Lastenrad Prämie. Mit dieser Förderung soll ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz und der Beruhigung der Verkehrssituation in der Stadt geleistet werden. Weiters soll die Förderung mithelfen, die Attraktivität von Lastenrädern zu erhöhen und damit indirekt Hersteller und Fachhändler zu unterstützen.

Hinter der Lastenrad Förderung steht die Überlegung, dass diese Fahrzeuge keine Emissionen verursachen und weniger Platz auf Verkehrs- und Parkflächen verbrauchen, weil sie schmaler und wendiger sind als Autos.
Lastenfahrräder können gerade auf kurze, innerstädtische Distanzen eine saubere und sichere Alternative zur Kfz-Nutzung darstellen. Ihr Einsatz führt zu einer Aufwertung des urbanen Raums, weil sie Verkehrswege sicherer und sauberer machen und so zu einer Erhöhung der Lebensqualität beitragen.


Was wird gefördert?

Die Stadt Schweinfurt unterstützt die Anschaffung von Lastenpedelecs (E-Lastenfahrrädern), 

  • bei denen gemäß Zulassung eine Zuladung von mindestens 40 und maximal 150 kg erfolgen kann. 
  • Das Lastenrad muss über eine fest verbundene Transportmöglichkeit verfügen, und eine Tretuntertstützung darf bis höchstens 25 km/h erfolgen.
  • Förderungen gibt es ausschließlich für Neuanschaffungen von E-Lastenrädern im Fachhandel. Selbstgebaute, geleaste, oder gebraucht erworbene Räder erhalten keine Unterstützung.

Wie ist die Förderung ausgestaltet?

  • Gefördert werden 25% der Anschaffungskosten ohne Mehrwertsteuer
  • Die höchstmögliche Förderung beträgt 1.000 Euro
  • Die Zuwendung ist als einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss ausgestaltet. 


Achtung: Für die Förderungshöhe sind nicht die beantragten, sondern die letztlich mit dem Verkäufer abgerechneten Kosten maßgeblich.

Rechtsanspruch auf Zuerkennung einer Förderung gibt es keinen. Das Förderprogramm stellt eine freiwillige Zuwendung der Stadt dar und wird im Rahmen vorhandener budgetärer Mittel abgewickelt.


Wer kann die Förderung beantragen?

  • Einen Antrag auf E-Lastenrad Förderung können Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Schweinfurt stellen, die ihr achtzehntes Lebensjahr vollendet haben. Eine Förderung kann nur einmal pro Antragsteller und Haushalt gewährt werden.
  • Für Gewerbetreibende, die E-Lastenfahrräder oder Lastenanhänger mit elektrischer Antriebsunterstützung anschaffen möchten, gibt es diese Förderung der Stadt Schweinfurt nicht. Sie haben aber die Möglichkeit, eine Bundesförderung zu beantragen. Ab 1. März 2021 wird die Anschaffung gewerblicher E-Lastenräder mit einer Nutzlast ab 120 kg mit einer 25-prozentigen Kaufprämie (maximal 1.000 Euro) unterstützt. Abgewickelt wird diese Kaufprämie durch das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) in einem elektronischen Antragsverfahren. Dieses Förderprogramm läuft bis Februar 2024.

Wie wird die Förderung beantragt?

Anträge auf Zuerkennung einer Förderung müssen immer schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Sie können entweder brieflich an die Stadtverwaltung gesendet oder persönlich abgegeben werden. 

Folgende Unterlagen sind bei der Antragstellung vorzulegen:

  • Kostenvoranschlag für das anzuschaffende Fahrrad
  • Identitätsnachweis des Förderwerbers, aus dem auch ersichtlich ist, dass der Förderwerber seinen Hauptwohnsitz in Schweinfurt hat und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (dafür eignet sich zum Beispiel eine Kopie des Personalausweises)

Beachte: Die Anträge werden (wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind) nach der zeitlichen Reihenfolge ihres Einlangens bearbeitet. Sollten die für die Förderung zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft sein, entscheidet bei gleichzeitigem Einlangen von Anträgen das Los.


Welche Bestimmungen sind nach Zuerkennung der Förderung zu beachten?

  • Standardmäßig setzt die Zuerkennung einer Förderleistung voraus, dass der Förderwerber sich dazu verpflichtet, ein Aktionslogo gut sichtbar am geförderten Fahrrad anzubringen.
  • Das geförderte Fahrrad muss der Antragsteller mindestens 24 Monate nach Rechtskraft des Förderbescheids behalten. So lange muss auch das Aktionslogo auf dem Fahrrad angebracht sein.

Zu beachten ist, dass der Anspruch auf Auszahlung bewilligter Fördermittel erlischt, wenn diese nicht innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist abgerufen werden.

Werden Auflagen missachtet oder kommt es zu Verstößen gegen die Förderrichtlinien, kann ein Bescheid aufgehoben oder widerrufen werden. Dies ist insbesondere bei einer nicht zweckentsprechenden Verwendung der zugesprochenen Mittel möglich, etwa, wenn der Förderbetrag dann doch nicht zum Erwerb des Fahrrads verwendet wird. Erhaltene Förderbeträge müssen dann zurückgezahlt werden.

Ein gefördertes Fahrrad darf erst nach Zuerkennung der Förderung angekauft werden. Erfolgt der Ankauf des Fahrrads jedoch nicht innerhalb von 5 Monaten nach Zugang des Förderbescheids, verfällt der Anspruch auf Auszahlung der am sich bewilligten Förderung.

Den Kauf des Fahrrads muss man der Stadt schließlich nachweisen, und zwar mit einer Kopie des Kaufbelegs und einer Bestätigung über die Zahlung des Kaufpreises. Nach Prüfung der Unterlagen nimmt die Stadt die Überweisung des Förderbetrags vor.

Für das zu fördernde Fahrrad darf keine andere Förderung nach anderen Programmen beantragt oder zugesprochen worden sein. Auch darf man nach Erhalt einer Förderung durch die Stadt Schweinfurt keinen weiteren Förderantrag bei anderen Stellen einbringen.


Wer kann bei der Antragstellung unterstützen?

In unserem Ladengeschäft und unserem Online-Shop kannst du dich umfassend über Lastenräder informieren und aus unserem Angebot wählen. Gerne unterstützen wir dich dabei, wenn du einen Antrag auf Förderung durch die Stadt Schweinfurt stellen möchtest. Auf Wunsch übernehmen wir die gesamte Abwicklung für dich.

Wenn du Fragen zur Lastenfahrrad Förderung hast, stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung - melde dich einfach bei uns und nutze dazu das Kontaktformular!

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